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SCHUL- UND HAUSORDNUNG DER BARENBURGSCHULE EMDEN
HAUPTSCHULE – GANZTAGSSCHULE
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An der Erstellung dieser Schul- und Hausordnung haben Schulleitung, Personalrat, Schulelternrat, Schülervertretung, PRINT und die Gesamtkonferenz mitgewirkt. Die Schul- und Hausordnung ist zu jedem Schuljahresbeginn zu aktualisieren und durch die Gesamtkonferenz zu beraten und zu beschließen.
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Vorbemerkung:
Die folgenden Bestimmungen der Schul- und Hausordnung unserer Schule sollen das Leben und Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie aller anderen hier Beschäftigten regeln. Individuelle Freiheit, Selbstbestimmung und Persönlichkeitsentwicklung sind wesentliche Ziele auch unserer Gemeinschaft, aber gerade um diese Ziele zu erreichen, ist es auch notwendig, dass gewisse Gemeinschaftsregeln eingehalten werden. Deshalb gilt grundsätzlich:
Die Rücksichtnahme auf andere, die jede Belästigung, Beleidigung und Verletzung von Menschen und die Beschädigung von Sachen ausschließt, ist die Grundlage für die einzelnen Bestimmungen der Schul- und Hausordnung.
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Wir möchten und wollen gemeinsam erreichen,
- dass alle respektvoll und höflich miteinander umgehen.
- dass jeder den anderen in dessen Persönlichkeit und Lebensweise achtet und respektiert.
- dass jeder den anderen so behandelt, wie er selbst behandelt werden möchte.
- dass jeder ohne Angst in die Schule kommen kann.
- dass jeder in der Schule sich entfalten und lernen kann.
- dass sich alle rege am Schulleben beteiligen.
- dass wir bei schulischen Problemen gemeinsam nach Lösungen suchen.
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Von den Lehrkräften und den anderen Mitarbeiter(innen) wünschen wir uns,
- dass sie im Unterricht und außerhalb des Unterrichts Zeit für uns haben.
- dass sie fair, geduldig, verständnisvoll und hilfsbereit sind.
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Von den Erziehungsberechtigten wünschen wir uns,
- dass sie sich aktiv am Schulleben beteiligen.
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Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht,
- anders zu sein als andere.
- mit einer Lehrkraft, der Vertrauenslehrkraft oder einer Sozialpädagogin/einem Sozialpädagogen
zu sprechen, wenn er/sie sich ungerecht behandelt fühlt. (Bei Konflikten gibt es die Möglichkeit der Streitschlichtung.)
- Beratung und Auskunft über den eigenen Leistungsstand zu erhalten.
- sich am Schulleben zu beteiligen.
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Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Pflicht,
- alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört oder dem Ansehen unserer
Schule schadet.
- pünktlich und regelmäßig die Schule zu besuchen und sich am Unterricht mit
dem geforderten Arbeitsmaterial und dem persönlichen Einsatz zu beteiligen.
- Leistungen zu erbringen und aufgetragene Aufgaben zu erledigen.
- sich so zu verhalten, dass niemand am Lernen gehindert wird.
- Anweisungen der Lehrkräfte und der anderen Mitarbeiter(innen) zu befolgen.
- bei Krankheit unverzüglich für eine Entschuldigung zu sorgen.
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Wir dulden nicht,
- dass an unserer Schule Personen beschimpft, beleidigt, bedroht oder geschlagen werden.
- dass Handys und elektronische Unterhaltungsmittel (z. B. MP3-Player, Discman, Gameboy ...)
im Unterricht benutzt werden.
- dass das Schulgebäude und das Schulgelände beschmutzt, verunreinigt oder beschädigt wird
(z. B. durch Spucken, Kaugummi, Schmierereien ...).
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Das ist verboten:
- Das Eigentum anderer zu beschädigen oder zu stehlen.
- Gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Pistolen jeder Art, Laserpointer, Feuerwerkskörper ...)
zur Schule mitzubringen. Siehe Waffenerlass!
- Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände.
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit.
- Alkohol und Drogen.
- Werfen von Gegenständen und Schneebällen.
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Informationspflicht:
- Alle Lehrkräfte, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schule und alle
Schülerinnen und Schüler müssen über die Schul- und Hausordnung informiert sein. Alle Erziehungsberechtigten erhalten die Schul- und Hausordnung gegen Unterschrift zur Kenntnis.
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Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung:
- Wer diese Regeln nicht einhält, muss mit Konsequenzen im Rahmen unseres
Maßnahmenkatalogs (Anhang) bzw. des § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes (Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen) rechnen. Unser Maßnahmenkatalog ist Bestandteil dieser Schul- und Hausordnung!
- Hinweis:
Die Beurteilung des Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern bezieht sich auf alles, was sich in der Schule bzw. auf dem Schulweg ereignet.
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Hausordnung
1. Schulbeginn: Nach Öffnen des Schulgebäudes um 7.30 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler bis zum ersten Gongzeichen auf dem äußeren Schulhof auf – bei Regen und Schnee auch im Innenhof. Danach begeben sie sich zu den Klassen- bzw. Fachräumen. Schüler, deren Unterricht nicht in der ersten Stunde beginnt, halten sich bis zum entsprechenden Gongzeichen auf dem Schulhof oder in der Aula auf.
2. Unterrichtsbeginn: Beim ersten Gongzeichen begeben sich die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte zu den Klassen- bzw. Fachräumen. Diese dürfen nur zusammen mit den Lehrkräften betreten werden.
3. Unterrichtsende: Nach der letzten Stunde im Klassen- oder Fachraum sind die Stühle hoch zu stellen, die Fenster zu schließen und die Tafel zu säubern. Der Unterrichtsraum wird abgeschlossen.
4. Unterrichtszeiten:
1. Stunde: 7.45 Uhr – 8.30 Uhr 2. Stunde: 8.35 Uhr – 9.20 Uhr 3. Stunde: 9.35 Uhr – 10.20 Uhr 4. Stunde: 10.25 Uhr – 11.10 Uhr 5. Stunde: 11.30 Uhr – 12.15 Uhr 6. Stunde: 12.20 Uhr – 13.05 Uhr
Mittagspause: 13.05 Uhr – 14.00 Uhr Nachmittagsunterricht: 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
5. Fehlen einer Lehrkraft: Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, nimmt der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin Kontakt mit dem Sekretariat auf. Die Vertretungspläne hängen für die Lehrkräfte am „Schwarzen Brett“ und für die Schülerinnen und Schüler im unteren Flur des Klassentraktes aus.
6. Pausen: Zu Beginn der Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich in die Aula, auf den inneren oder den äußeren Schulhof. Am Ende der Pausen begeben sich die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schüler mit dem ersten Gongzeichen unverzüglich zu den Klassen- bzw. Fachräumen. Schüler, die ihre Mittagspause in der Schule verbringen, halten sich zum Essen in der Mensa und anschließend in der Aula oder auf den Schulhöfen auf (Beim Verlassen des Schulgeländes erlischt der Versicherungsschutz!). Eine Spielevereinbarung regelt die Nutzung der Spiele und Spielgeräte für die aktive Pausengestaltung.
7. Toiletten: Während der Pausen kann der entsprechende Schlüssel von der Innenaufsicht abgeholt werden. Er ist dieser umgehend wieder auszuhändigen. Der Toilettenbesuch während des Unterrichts ist nur mit Erlaubnis der Lehrkraft zulässig. Der entsprechende Schlüssel kann im Sekretariat gegen Unterschrift abgeholt werden und ist umgehend persönlich zurück zu bringen.
8. Aula: Die Aula ist Ruhezone!
9. Umgang mit Lehr- und Lernmittel: Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, Lehr- und Lernmittel und Einrichtungsgegenstände der Schule sorgfältig zu behandeln.
10. Wertsachen Grundsätzlich gilt: Nimm keine Wertsachen und größeren Geldbeträge mit in die Schule, lasse sie auf keinen Fall in abgelegter Kleidung bzw. in Schultaschen. Die Schule bzw. der Schulträger können keine Haftung übernehmen bzw. keinen Schadenersatz leisten.
11. Kraftfahrzeuge und Fahrräder: Rad- und Mofafahren auf dem Schulgelände ist untersagt (Ausnahme: Mofakurse). Räder und Mofas dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden.
12. Schulfremde Personen: Das Schulgebäude darf von schulfremden Personen nur mit Erlaubnis von Lehrkräften und anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Schule betreten werden.
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Abschließende Bemerkung:
Es gibt viele Situationen, die in dieser Schul- und Hausordnung nicht ausdrücklich geregelt werden können. Für vieles ist jeder Einzelne, nicht irgendein anderer verantwortlich. Jeder wirkt daran mit, dass man sich in unserer Schule wohl fühlen kann und eine Atmosphäre herrscht, die dem Zusammenleben und dem Schulerfolg förderlich ist.
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Diese Schul- und Hausordnung tritt durch Gesamtkonferenzbeschluss vom 01.11.2005 am 07.11. 2005 in Kraft.
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Anhang zur Schul- und Hausordnung der Barenburgschule:
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Maßnahmenkatalog
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In unserer Schule ...
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SchülerInnen, die diese Regel nicht beachten, müssen ...
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1
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... darf keine körperliche Gewalt ausgeübt werden.
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... für diesen Tag die Schule verlassen. Siehe auch Erläuterung 1!
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2
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... darf keine verbale Gewalt ausgeübt werden.
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... in den Trainingsraum oder ... eine Aktennotiz erhalten. Im Wiederholungsfall nehmen sie an einer Unterweisung durch die Streitschlichter teil.
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3
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... darf nicht gemobbt werden.
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... an einer pädagogischen Konferenz teilnehmen. Siehe auch Erläuterung 2!
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4
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... darf auf dem gesamten Schulgelände nicht geraucht werden.
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... eine Aktennotiz erhalten. ... im Wiederholungsfall für eine bestimmte Zeit die Pausen unter besonderer Aufsicht verbringen. Die Erziehungsberechtigten werden informiert.
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5
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... ist das Mitbringen von Alkohol und Drogen jeglicher Art verboten.
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... diese Gegenstände bei der Schulleitung abgeben. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend zu einem Gespräch mit der Schulleitung geladen.
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6
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... ist das Mitbringen von Waffen verboten.
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... die Waffen abgeben und sich bei der Schulleitung zur Belehrung melden. Siehe Waffenerlass!
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7
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... darf in den Pausen das Schulgelände nicht verlassen werden.
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... eine Aktennotiz erhalten. ... im Wiederholungsfall für eine bestimmte Zeit die Pausen unter besonderer Aufsicht verbringen. Die Erziehungsberechtigten werden informiert.
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8
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... muss der Unterricht störungsfrei möglich sein.
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... in den Trainingsraum. Siehe „Regeln für den Trainingsraum“!
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9
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... ist den Anweisungen von Lehrerinnen, Lehrern und anderen Mitarbeitern der Schule zu folgen.
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... in den Trainingsraum oder ... eine Aktennotiz erhalten. Im Wiederholungsfall ist ein Gespräch mit der Schulleitung und den Erziehungsberechtigten anzuberaumen.
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10
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... muss das Schulgelände, das Schulgebäude und das Schulinventar pfleglich behandelt werden.
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... die entstandenen Schäden grundsätzlich selbst beheben. Ist das nicht möglich, müssen die Erziehungsberechtigten den Schaden ersetzen.
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11
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... soll die Aula als Ruhezone genutzt werden.
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... die Aula sofort verlassen. Im Wiederholungsfall: Aulaverbot für eine bestimmte Zeit.
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12
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... muss das Fernbleiben vom Unterricht nach nachstehender Regel entschuldigt werden:
Nach dem 1. Tag: Telefonische oder schriftliche Entschuldigung.
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... bei unentschuldigtem Fernbleiben mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Nach dem 1. Tag: Anruf bei den Erziehungsberechtigten. Nach dem 3. Tag: Mitteilung an die Eltern (Aufforderung zur schriftlichen Entschuldigung). Nach dem 5. Tag: Androhung eines Bußgeldes; anschließend Beantragung des Bußgeldes.
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Erläuterung 1 zum Maßnahmenkatalog:
Wer in unserer Schule körperliche Gewalt gegen andere ausübt, muss nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten die Schule für diesen Tag verlassen.
Die Schülerin/der Schüler wird von einer Aufsichtsperson zur Schulleitung begleitet. Die Schulleitung informiert die Erziehungsberechtigten darüber, dass ihr Kind für diesen Tag nach Hause entlassen wird und fordert sie auf, am nächsten Tag mit ihrem Kind bei der Schulleitung vorzusprechen.
[Sollten die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen sein, so ist diese Schülerin/dieser Schüler durch eine Aufsichtsperson zum PRINT-Büro zu begleiten, wo sie/er bis zur Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten unter Aufsicht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des PRINT-Büros verbleibt.]
Während des Gesprächs zwischen Schulleitung, Erziehungsberechtigten und der Schülerin/dem Schüler bietet die Schulleitung an, dass der Vorfall mithilfe
- der Klassenleitung, - der Vertrauenslehrerin/des Vertrauenslehrers - der Beratungslehrerin/des Beratungslehrers - der Streitschlichter - der Mitarbeiter des PRINT-Büros
aufgearbeitet werden kann.
Zeigt die Schülerin/der Schüler in diesem Gespräch mit der Schulleitung keine Einsicht, so muss sie/er auf Weisung der Schulleitung weitere Tage der Schule fernbleiben.
Im Wiederholungsfall ist eine Klassenkonferenz einzuberufen.
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Erläuterung 2 zum Maßnahmenkatalog:
Gruppen von mehreren SchülerInnen, die den Unterricht stören und/oder das Sozialklima der Klasse nachhaltig beeinträchtigen, müssen an einer pädagogischen Konferenz teilnehmen.
Konferenzvorbereitung:
Betroffene KlassenlehrerInnen, ein/e Sozialpädagoge/Sozialpädagogin und der Schulleiter
TeilnehmerInnen:
Betroffene SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigte, die Mitglieder der Klassenkonferenz und der Schulleiter
Konferenzleitung:
Schulleiter
Durchführung:
- Schulleiter mit der Aufgabe, eine positive Konferenzatmosphäre herzustellen und die Konferenz zielorientiert zu leiten - Schuldzuweisungen und Namensnennungen vermeiden - Zeitrahmen vorgeben - Rednerliste erstellen und beachten - kurze Darstellung des Sachverhaltes durch die Klassenleitung - kurze Darstellung des Sachverhaltes durch die betroffenen SchülerInnen
- die u. a. Erziehungsmittel sind vorzustellen
Erziehungsmittel:
Wenn sich nach der Konferenz keine wesentliche Verhaltensänderung zeigt, wird für die SchülerInnen ohne positive Veränderung nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten eine verpflichtende AG „Soziales Lernen“ eingerichtet.
Wenn sich auch nach dieser Arbeitsgemeinschaft bei einzelnen SchülerInnen keine wesentliche Verhaltensänderung zeigt, ist eine Klassenkonferenz einzuberufen.
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