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SCHUL- UND HAUSORDNUNG DER BARENBURGSCHULE EMDEN

HAUPTSCHULE – GANZTAGSSCHULE
 


An der Erstellung dieser Schul- und Hausordnung haben Schulleitung, Personalrat, Schulelternrat,
Schülervertretung, PRINT und die Gesamtkonferenz mitgewirkt.
Die Schul- und Hausordnung ist zu jedem Schuljahresbeginn zu aktualisieren und durch die
Gesamtkonferenz zu beraten und zu beschließen.
 


Vorbemerkung:

Die folgenden Bestimmungen der Schul- und Hausordnung unserer Schule sollen das Leben und
Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, der Lehrkräfte sowie aller anderen
hier Beschäftigten regeln. Individuelle Freiheit, Selbstbestimmung und Persönlichkeitsentwicklung
sind wesentliche Ziele auch unserer Gemeinschaft, aber gerade um diese Ziele zu erreichen, ist es
auch notwendig, dass gewisse Gemeinschaftsregeln eingehalten werden. Deshalb gilt
grundsätzlich:

Die Rücksichtnahme auf andere, die jede Belästigung, Beleidigung und Verletzung von Menschen
und die Beschädigung von Sachen ausschließt, ist die Grundlage für die einzelnen Bestimmungen
der Schul- und Hausordnung.
 


Wir möchten und wollen gemeinsam erreichen,

  • dass alle respektvoll und höflich miteinander umgehen.
  • dass jeder den anderen in dessen Persönlichkeit und Lebensweise achtet und respektiert.
  • dass jeder den anderen so behandelt, wie er selbst behandelt werden möchte.
  • dass jeder ohne Angst in die Schule kommen kann.
  • dass jeder in der Schule sich entfalten und lernen kann.
  • dass sich alle rege am Schulleben beteiligen.
  • dass wir bei schulischen Problemen gemeinsam nach Lösungen suchen.
     


Von den Lehrkräften und den anderen Mitarbeiter(innen) wünschen wir uns,

  • dass sie im Unterricht und außerhalb des Unterrichts Zeit für uns haben.
  • dass sie fair, geduldig, verständnisvoll und hilfsbereit sind.
     


Von den Erziehungsberechtigten wünschen wir uns,

  • dass sie sich aktiv am Schulleben beteiligen.
     


Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht,

  • anders zu sein als andere.
  • mit einer Lehrkraft, der Vertrauenslehrkraft oder einer Sozialpädagogin/einem Sozialpädagogen
    zu sprechen, wenn er/sie sich ungerecht behandelt fühlt.
    (Bei Konflikten gibt es die Möglichkeit der Streitschlichtung.)
  • Beratung und Auskunft über den eigenen Leistungsstand zu erhalten.
  • sich am Schulleben zu beteiligen.
     


Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Pflicht,

  • alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb stört oder dem Ansehen unserer
    Schule schadet.
  • pünktlich und regelmäßig die Schule zu besuchen und sich am Unterricht mit
    dem geforderten Arbeitsmaterial und dem persönlichen Einsatz zu beteiligen.
  • Leistungen zu erbringen und aufgetragene Aufgaben zu erledigen.
  • sich so zu verhalten, dass niemand am Lernen gehindert wird.
  • Anweisungen der Lehrkräfte und der anderen Mitarbeiter(innen) zu befolgen.
  • bei Krankheit unverzüglich für eine Entschuldigung zu sorgen.
     


Wir dulden nicht,

  • dass an unserer Schule Personen beschimpft, beleidigt, bedroht oder geschlagen werden.
  • dass Handys und elektronische Unterhaltungsmittel (z. B. MP3-Player, Discman, Gameboy ...)
    im Unterricht benutzt werden.
  • dass das Schulgebäude und das Schulgelände beschmutzt, verunreinigt oder beschädigt wird
    (z. B. durch Spucken, Kaugummi, Schmierereien ...).
     


Das ist verboten:

  • Das Eigentum anderer zu beschädigen oder zu stehlen.
  • Gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Pistolen jeder Art, Laserpointer, Feuerwerkskörper ...)
    zur Schule mitzubringen. Siehe Waffenerlass!
  • Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit.
  • Alkohol und Drogen.
  • Werfen von Gegenständen und Schneebällen.
     


Informationspflicht:

  • Alle Lehrkräfte, alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Schule und alle
    Schülerinnen und Schüler müssen über die Schul- und Hausordnung informiert sein. Alle
    Erziehungsberechtigten erhalten die Schul- und Hausordnung gegen Unterschrift zur Kenntnis.
     


Konsequenzen bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung:

  • Wer diese Regeln nicht einhält, muss mit Konsequenzen im Rahmen unseres
    Maßnahmenkatalogs (Anhang) bzw. des § 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes
    (Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen) rechnen.
    Unser Maßnahmenkatalog ist Bestandteil dieser Schul- und Hausordnung!
     
  • Hinweis:
    Die Beurteilung des Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern bezieht sich auf alles,
    was sich in der Schule bzw. auf dem Schulweg ereignet.
     


Hausordnung


1. Schulbeginn:
Nach Öffnen des Schulgebäudes um 7.30 Uhr halten sich die Schülerinnen und Schüler bis zum

ersten Gongzeichen auf dem äußeren Schulhof auf – bei Regen und Schnee auch im Innenhof.
Danach begeben sie sich zu den Klassen- bzw. Fachräumen. Schüler, deren Unterricht nicht in der
ersten Stunde beginnt, halten sich bis zum entsprechenden Gongzeichen auf dem Schulhof oder in
der Aula auf.

2. Unterrichtsbeginn:
Beim ersten Gongzeichen begeben sich die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte zu den

Klassen- bzw. Fachräumen. Diese dürfen nur zusammen mit den Lehrkräften betreten werden.

3. Unterrichtsende:
Nach der letzten Stunde im Klassen- oder Fachraum sind die Stühle hoch zu stellen, die Fenster zu
schließen und die Tafel zu säubern. Der Unterrichtsraum wird abgeschlossen.

4. Unterrichtszeiten:

1. Stunde:  7.45 Uhr –  8.30 Uhr
2. Stunde:  8.35 Uhr –  9.20 Uhr
3. Stunde:  9.35 Uhr – 10.20 Uhr
4. Stunde: 10.25 Uhr – 11.10 Uhr
5. Stunde: 11.30 Uhr – 12.15 Uhr
6. Stunde: 12.20 Uhr – 13.05 Uhr

Mittagspause:       13.05 Uhr – 14.00 Uhr
Nachmittagsunterricht: 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

5. Fehlen einer Lehrkraft:

Sollte 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft in der Klasse sein, nimmt
der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin Kontakt mit dem Sekretariat auf.
Die Vertretungspläne hängen für die Lehrkräfte am „Schwarzen Brett“ und für die Schülerinnen und
Schüler im unteren Flur des Klassentraktes aus.

6. Pausen:
Zu Beginn der Pause begeben sich alle Schülerinnen und Schüler unverzüglich in die Aula, auf den

inneren oder den äußeren Schulhof. Am Ende der Pausen begeben sich die Lehrkräfte und die
Schülerinnen und Schüler mit dem ersten Gongzeichen unverzüglich zu den Klassen- bzw.
Fachräumen. Schüler, die ihre Mittagspause in der Schule verbringen, halten sich zum Essen in der
Mensa und anschließend in der Aula oder auf den Schulhöfen auf (Beim Verlassen des
Schulgeländes erlischt der Versicherungsschutz!).
Eine Spielevereinbarung regelt die Nutzung der Spiele und Spielgeräte für die aktive
Pausengestaltung.

7. Toiletten:
Während der Pausen kann der entsprechende Schlüssel von der Innenaufsicht abgeholt werden.

Er ist dieser umgehend wieder auszuhändigen. Der Toilettenbesuch während des Unterrichts ist nur
mit Erlaubnis der Lehrkraft zulässig. Der entsprechende Schlüssel kann im Sekretariat gegen
Unterschrift abgeholt werden und ist umgehend persönlich zurück zu bringen.

8. Aula:
Die Aula ist Ruhezone!

9. Umgang mit Lehr- und Lernmittel:
Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, Lehr- und Lernmittel und Einrichtungsgegenstände

der Schule sorgfältig zu behandeln.

10. Wertsachen
Grundsätzlich gilt: Nimm keine Wertsachen und größeren Geldbeträge mit in die Schule, lasse sie

auf keinen Fall in abgelegter Kleidung bzw. in Schultaschen.
Die Schule bzw. der Schulträger können keine Haftung übernehmen bzw. keinen Schadenersatz leisten.

11. Kraftfahrzeuge und Fahrräder:
Rad- und Mofafahren auf dem Schulgelände ist untersagt (Ausnahme: Mofakurse). Räder und Mofas
dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt werden.

12. Schulfremde Personen:
Das Schulgebäude darf von schulfremden Personen nur mit Erlaubnis von Lehrkräften und anderen

Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Schule betreten werden.
 


Abschließende Bemerkung:

Es gibt viele Situationen, die in dieser Schul- und Hausordnung nicht ausdrücklich
geregelt werden können. Für vieles ist jeder Einzelne, nicht irgendein anderer verantwortlich.
Jeder wirkt daran mit, dass man sich in unserer Schule wohl fühlen kann und eine Atmosphäre
herrscht, die dem Zusammenleben und dem Schulerfolg förderlich ist.
 


Diese Schul- und Hausordnung tritt durch Gesamtkonferenzbeschluss vom 01.11.2005
am 07.11. 2005 in Kraft.
 


Anhang zur Schul- und Hausordnung der Barenburgschule:


Maßnahmenkatalog
 

 


In unserer Schule ...
 

SchülerInnen, die diese Regel nicht
beachten, müssen ...

1

... darf keine körperliche Gewalt
   ausgeübt werden.

... für diesen Tag die Schule verlassen.
  Siehe auch Erläuterung 1!

2

... darf keine verbale Gewalt
   ausgeübt werden.
 

... in den Trainingsraum oder
... eine Aktennotiz erhalten.
   Im Wiederholungsfall nehmen sie
   an einer Unterweisung durch die
   Streitschlichter teil.

3

... darf nicht gemobbt werden.
 

... an einer pädagogischen Konferenz
   teilnehmen.
   Siehe auch Erläuterung 2!

4

... darf auf dem gesamten
   Schulgelände nicht geraucht
   werden.

... eine Aktennotiz erhalten.
... im Wiederholungsfall für eine
   bestimmte Zeit die Pausen unter
   besonderer Aufsicht verbringen.
   Die Erziehungsberechtigten werden
   informiert.

5

... ist das Mitbringen von Alkohol
   und Drogen jeglicher Art
   verboten.

... diese Gegenstände bei der
   Schulleitung abgeben.
   Die Erziehungsberechtigten werden
   umgehend zu einem Gespräch mit
   der Schulleitung geladen.

6

... ist das Mitbringen von Waffen
   verboten.
 

... die Waffen abgeben und sich bei der
   Schulleitung zur Belehrung melden.
   Siehe Waffenerlass!

7

... darf in den Pausen das
   Schulgelände nicht verlassen
   werden.
 

... eine Aktennotiz erhalten.
... im Wiederholungsfall für eine
   bestimmte Zeit die Pausen unter
   besonderer Aufsicht verbringen.
   Die Erziehungsberechtigten werden
   informiert.

8

... muss der Unterricht
   störungsfrei möglich sein.

... in den Trainingsraum.
   Siehe „Regeln für den
   Trainingsraum“!

9

... ist den Anweisungen von
   Lehrerinnen, Lehrern und
   anderen Mitarbeitern der
   Schule zu folgen.

... in den Trainingsraum oder
... eine Aktennotiz erhalten.
   Im Wiederholungsfall ist ein
   Gespräch mit der Schulleitung und
   den Erziehungsberechtigten
   anzuberaumen.

10

... muss das Schulgelände, das
   Schulgebäude und das
   Schulinventar pfleglich
   behandelt werden.
 

... die entstandenen Schäden
   grundsätzlich selbst beheben.
   Ist das nicht möglich, müssen die
   Erziehungsberechtigten den
   Schaden ersetzen.

11

... soll die Aula als Ruhezone
   genutzt werden.
 

... die Aula sofort verlassen.
   Im Wiederholungsfall:
   Aulaverbot für eine bestimmte Zeit.


12
 

... muss das Fernbleiben vom
   Unterricht nach nachstehender
   Regel entschuldigt werden:

   Nach dem 1. Tag:
   Telefonische oder schriftliche
   Entschuldigung.

... bei unentschuldigtem Fernbleiben
   mit folgenden Konsequenzen
   rechnen:

   Nach dem 1. Tag:
   Anruf bei den
   Erziehungsberechtigten.
   Nach dem 3. Tag:
   Mitteilung an die Eltern
   (Aufforderung zur schriftlichen
   Entschuldigung).
   Nach dem 5. Tag:
   Androhung eines Bußgeldes;
   anschließend Beantragung des
   Bußgeldes.


Erläuterung 1 zum Maßnahmenkatalog:

Wer in unserer Schule körperliche Gewalt gegen andere ausübt, muss nach Benachrichtigung
der Erziehungsberechtigten die Schule für diesen Tag verlassen.


Die Schülerin/der Schüler wird von einer Aufsichtsperson zur Schulleitung begleitet. Die Schulleitung

informiert die Erziehungsberechtigten darüber, dass ihr Kind für diesen Tag nach Hause entlassen
wird und fordert sie auf, am nächsten Tag mit ihrem Kind bei der Schulleitung vorzusprechen.

[Sollten die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen sein, so ist diese Schülerin/dieser Schüler
durch eine Aufsichtsperson zum PRINT-Büro zu begleiten, wo sie/er bis zur Kontaktaufnahme mit
den Erziehungsberechtigten unter Aufsicht einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters des PRINT-Büros
verbleibt.]


Während des Gesprächs zwischen Schulleitung, Erziehungsberechtigten und der Schülerin/dem
Schüler bietet die Schulleitung an, dass der Vorfall mithilfe

- der Klassenleitung,
- der Vertrauenslehrerin/des Vertrauenslehrers
- der Beratungslehrerin/des Beratungslehrers
- der Streitschlichter
- der Mitarbeiter des PRINT-Büros

aufgearbeitet werden kann.

Zeigt die Schülerin/der Schüler in diesem Gespräch mit der Schulleitung keine Einsicht, so muss
sie/er auf Weisung der Schulleitung weitere Tage der Schule fernbleiben.


Im Wiederholungsfall ist eine Klassenkonferenz einzuberufen.
 


Erläuterung 2 zum Maßnahmenkatalog:

Gruppen von mehreren SchülerInnen, die den Unterricht stören und/oder das Sozialklima der
Klasse nachhaltig beeinträchtigen, müssen an einer pädagogischen Konferenz teilnehmen.


Konferenzvorbereitung:

Betroffene KlassenlehrerInnen, ein/e Sozialpädagoge/Sozialpädagogin und der Schulleiter


TeilnehmerInnen:

Betroffene SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigte, die Mitglieder der Klassenkonferenz und der Schulleiter


Konferenzleitung:

Schulleiter


Durchführung:

- Schulleiter mit der Aufgabe, eine positive Konferenzatmosphäre herzustellen und die Konferenz
  zielorientiert zu leiten
- Schuldzuweisungen und Namensnennungen vermeiden
- Zeitrahmen vorgeben
- Rednerliste erstellen und beachten
- kurze Darstellung des Sachverhaltes durch die Klassenleitung
- kurze Darstellung des Sachverhaltes durch die betroffenen SchülerInnen

- die u. a. Erziehungsmittel sind vorzustellen


Erziehungsmittel:

Wenn sich nach der Konferenz keine wesentliche Verhaltensänderung zeigt, wird für die
SchülerInnen ohne positive Veränderung nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten eine
verpflichtende AG „Soziales Lernen“ eingerichtet.

Wenn sich auch nach dieser Arbeitsgemeinschaft bei einzelnen SchülerInnen keine wesentliche
Verhaltensänderung zeigt, ist eine Klassenkonferenz einzuberufen.
 

   
© Harms